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Nachhaltigkeitsinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß der EU-Transparenzverordnung (TVO) seit dem 10.03.2021

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder Anlage haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen, Branchen oder ganze Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:

  • Umwelt: Extremwetterereignisse (z. B. längere Trockenperioden), die Transportwege beeinträchtigen oder Schäden verursachen.
  • Soziales: Risiken durch Nichteinhaltung von Arbeitsrechten oder Gesundheitsschutz.
  • Unternehmensführung: Risiken wie Korruption, mangelhafte Steuerehrlichkeit oder Verfehlungen im Compliance-Bereich.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung (Art. 3 TVO)

Bei der Produktauswahl berücksichtigen wir die von den Anbietern bereitgestellten Informationen über deren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Anbieter ohne erkennbare Nachhaltigkeitsstrategie können ggf. nicht angeboten werden.

Im Rahmen der Beratung wird erläutert, ob die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Vor- oder Nachteile für den Kunden haben kann. Weitere Details ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen der Anbieter.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen (Art. 4 TVO)

Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, soweit uns entsprechende Informationen der Anbieter oder Produkte vorliegen.

Aktuell befinden sich die bereitgestellten Daten der Anbieter allerdings noch im Aufbau, weshalb eine vollständige Bewertung derzeit nur eingeschränkt möglich ist.

Vergütungspolitik im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Unsere Vergütung wird grundsätzlich nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Sollte ein Anbieter nachhaltige Produkte höher vergüten, wird dies nur angenommen, wenn es dem Kundeninteresse nicht widerspricht.

Vorvertragliche Informationen (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem wir die vorvertraglichen Informationen der jeweiligen Anbieter berücksichtigen. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite eines Finanzproduktes auswirken.